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Das neue Pkw-Label orientiert sich an der Energieverbrauchskennzeichnung wie sie bei elektrischen Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränken) bereits gebräuchlich ist. Die Pkw werden den farbigen Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) zugeordnet. Die Einordnung in Effizienzklassen erfolgt unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen und des Gewichts des Fahrzeugs

Ab dem 1. Dezember 2011 müssen Hersteller und Händler für neue Fahrzeuge, die sie ausstellen, zum Kauf oder Leasing anbieten oder für die sie werben, deren CO2-Effizienzklasse angeben. Das neue Pkw-Label muss so am Fahrzeug angebracht werden, dass es deutlich sichtbar ist. Die Effizienzklasse muss künftig außerdem im obligatorischen Aushang im Verkaufsraum sowie beim Fernabsatz von Fahrzeugen im Internet und in Printkatalogen angegeben werden.

Sie sind Medienvertreter und wollen sich über das neue Pkw-Label informieren?

Auf den Presseseiten haben wir alle relevanten Informationen für Sie bereitgestellt. Unter Pressemitteilungen finden Sie alle bisher veröffentlichten Pressemitteilungen. Druckfähiges Bildmaterial steht ebenfalls zum Download bereit.

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Rechtsgrundlage des neuen Pkw-Labels

Die Pkw-EnVKV verpflichtet zur Angabe von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen.

Was ist neu am neuen Label?

Die große Farbskala der CO2-Effizienzklassen ist die auffälligste Veränderung.

Das Pkw-Label auf einen Blick

Verbraucher können die CO2-Effizienzklasse und Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer sofort erkennen.

Wer stellt das Label zur Verfügung?

Der Hersteller liefert die Daten, und der Autohändler sorgt für die richtige Platzierung des Pkw-Labels.

Rechtlicher Hinweis

Im Rahmen der Einführungsplattform Pkw-Label hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Informationen erarbeitet, die verpflichtete Akteure bei der Umsetzung der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) unterstützen sollen.

Die Ausführungen in diesem Informationsportal geben die in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und anderen Fachakteuren erarbeitete Auffassung der dena wieder. Sie sind nicht rechtsverbindlich und ausschließlich als allgemeine Hinweise zu verstehen. Für rechtsrelevante Fragen, die einen konkreten Einzelfall betreffen, ist ggf. eine Rechtsberatung einzuholen.

Die dena übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der mittels des Online-Tools zur Erstellung eines Pkw-Labels berechneten Ergebnisse. Entscheidend sind u. a. die Herstellerangaben.

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