Verkaufsort: Aushang

Wo ist der Aushang zu beziehen?

In der Regel liefern die Hersteller die erforderlichen Daten bzw. die entsprechenden Vorlagen für den Aushang, der vom Händler angebracht und aktualisiert werden muss.


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Ist es erforderlich, trotz der Kennzeichnung der Fahrzeuge mit dem Pkw-Label zusätzlich einen Aushang im Verkaufsraum anzubringen?

Wer einen neuen Pkw ausstellt oder zum Kauf oder Leasing anbietet, hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Aushang am Verkaufsort deutlich sichtbar angebracht wird.

Gibt es für den Aushang neue Regelungen zu beachten?

Der Aushang muss die CO2-Effizienzklassen, die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs sowie der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und ggf. des offiziellen Stromverbrauchs aller Modelle neuer Pkw enthalten, die am Verkaufsort ausgestellt oder an diesem oder über diesen Verkaufsort zum Kauf oder Leasing angeboten werden.

Neu ist also, dass die neu geschaffenen CO2-Effizienzklassen sowie ggf. die Angaben zum Stromverbrauch für den Aushang am Verkaufsort verbindlich anzugeben sind. Bei bivalenten Fahrzeugen und bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen sind für alle Kraftstoffe und für den anderen Energieträger gleichermaßen der Verbrauch, die CO2-Emissionen sowie ggf. der Stromverbrauch einzutragen. Der Aushang muss grundsätzlich den Anforderungen der Anlage 2 der Pkw-EnVKV entsprechen.

Werden unter einem Modell mehrere Varianten oder Versionen zusammengefasst, so sind jeweils

  • der höchste Wert für Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch,
  • die jeweils schlechteste Effizienzklasse und
  • der jeweils höchste Massewert anzugeben.

Bei den Fahrzeugdaten muss neben Hubraum, Leistung und Getriebe künftig auch die Masse angegeben werden.

Ist auch eine elektronische Darstellung des Aushangs möglich?

Grundsätzlich kann der Aushang auch elektronisch durch Bildschirmanzeige dargestellt werden. 

Der verwendete Bildschirm muss so angebracht sein, dass er die Aufmerksamkeit der Verbraucher ebenso stark erweckt wie ein Aushang. Der Bildschirm muss mindestens 25 cm x 32 cm (17 Zoll) groß sein. Die Informationen können unter Verwendung von Rolltechniken (Scrolling) gezeigt werden.

Wie oft ist der Aushang jeweils zu aktualisieren?

Der Aushang muss mindestens alle sechs Monate aktualisiert werden. 

Bei einer elektronischen Anzeige durch einen Bildschirm ist er mindestens alle drei Monate zu aktualisieren.

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