Verkaufsort: Kennzeichnungspflicht

Wo genau am Fahrzeug muss der Hinweis angebracht werden?

Das Pkw-Label muss am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht werden – und zwar so, dass es deutlich sichtbar ist und eindeutig zugeordnet werden kann.


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Welcher Kennzeichnungspflicht muss am Verkaufsort nachgekommen werden?

Am Verkaufsort muss am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe ein Hinweis auf den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und gegebenenfalls den offiziellen Stromverbrauch entsprechend der Vorgaben der Pkw-EnVKV angebracht werden (Pkw-Label).

Zudem muss am Verkaufsort ein Aushang angebracht werden, der die CO2-Effizienzklassen, den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionswerte und ggf. den offiziellen Stromverbrauch aller Modelle enthält, die über den Verkaufsort bezogen werden können (Aushang).

Des Weiteren muss der „Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch“ am Verkaufsort vorgehalten und Kunden auf Anfrage ausgehändigt werden (Leitfaden).

Wie ist die Bezeichnung „Verkaufsort“ zu verstehen?

Als Verkaufsort gilt ein Ort, an dem neue Personenkraftwagen ausgestellt oder zum Kauf oder Leasing angeboten werden  – insbesondere ein Ausstellungsraum, Vorhof oder eine andere Freifläche, aber auch Handelsmessen, auf denen neue Personenkraftwagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für „virtuelle“ Verkaufsräume im Internet?

Auch in Onlineangeboten müssen Neufahrzeuge mit der Effizienzklasse und deren grafischer Darstellung gekennzeichnet werden, wenn sie „ausgestellt“, zum Kauf oder Leasing angeboten werden (s. virtuelle Verkaufsräume).

Müssen Fahrzeuge, die auf Ausstellungen und Messen präsentiert werden, auch gekennzeichnet werden?

Auch auf Handelsmessen, auf denen neue Personenkraft- wagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden, muss das neue CO2-Effizienzlabel verwendet werden.

Ist auch eine elektronische Darstellung der erforderlichen Angaben möglich? Welche Größe muss die elektronische Darstellung haben?

Pkw-Label und Aushang können auch elektronisch durch Bildschirmanzeige dargestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben der Verordnung – hinsichtlich Größe, Datenabbildung etc. – eingehalten werden (s. Pkw-Label).

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