Werbung: im Internet

Welche konkreten Angaben müssen in Werbematerial gemacht werden, das in elektronischer Form verbreitet wird?

Bezieht sich das Werbematerial auf ein neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, müssen

  • der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und
  • die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus angegeben werden.

In von Herstellern und Händlern in elektronischer Form verbreitetem Werbematerial muss außerdem folgender Texthinweis auf den Leitfaden enthalten sein:

  • „Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist“.

Ein Hinweis auf die neue CO2-Effizienzklasse und die grafische Darstellung des Labels sind nicht erforderlich.


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Was genau meint der Begriff Werbematerial?

Als „Werbematerial“ gilt jede Form von Informationen, die für Vermarktung und Werbung für Verkauf und Leasing neuer Personenkraftwagen in der Öffentlichkeit verwendet werden.

Dies umfasst auch Texte und Bilder auf Internetseiten, soweit für den Inhalt der Angaben Fahrzeughersteller oder Unternehmen, Organisationen und Personen verantwortlich sind, die neue Pkw zum Kauf oder Leasing anbieten. Eingeschlossen sind auch Darstellungen auf Internetseiten von Handelsmessen, auf denen neue Fahrzeuge öffentlich vorgestellt werden.

Im Hinblick auf in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial beziehen sich die Vorgaben der Verordnung nur auf Texte und Bilder von Webseiten, für die Hersteller bzw. Händler verantwortlich sind.

In welcher Form und an welcher Stelle im Internet müssen die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen gemacht werden?

Dem Empfänger des in elektronischer Form verbreiteten Werbematerials müssen die Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung angezeigt werden. 

Auch hier gilt, dass die Angaben bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft.

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